Früchte der Natur

Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureissen. Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist.
Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umstünden gepflückt werden!
So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten geschützt. Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.