Angeln

Das Alemansrätt schliesst weder das Angeln noch die Jagd ein. Sie dürfen jedoch mit üblichem Sportangelgerät an allen Meeresküsten und in den fünf grössten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln, wobei das Lachsangeln an der Küste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Für alle anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (Fiskekort). Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen. Lassen Sie niemals Angelleinen oder -haken in der Natur zurück, diese können zu qualvoll-tödlichen Fallen für Tiere werden.
Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen sowie Jungtiere unbehelligt. Die Mitnahme von Vogeleiern ist streng verboten, der Tatbestand wird als Wilderei gewertet. Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen unter Naturschutz und dürfen nur gemäss den Bestimmungen des schwedischen Jagdgesetzes von
Jagdscheininhabern bejagt werden.

Quelle Schwedisches Staatliches Amt für Umweltschutz